Wildbienen stehen streng unter Naturschutz. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Wildbienen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ihr Nest darf nicht entfernt, beschädigt oder zerstört werden.
Doch dieser gesetzliche unmittelbare Schutz reicht leider nicht aus. Denn die Hauptbedrohung der Wildbienen ist die Zerstörung ihrer Lebensräume. Auch bei uns im Kraichgau sollen einheimischen Wildbienen die Lebensgrundlagen entzogen werden.
Die Stadt Bretten plant im nordwestlichen Randbereich der Kernstadt Bretten in den Gewannen “Vordere Schmalzhälde” und “Katzhälde” ein Gewerbegebiet auszuweisen. Auf dieser mehr als vier Hektar großen Fläche hat sich im Laufe vieler Jahrzehnte eine Lebensgemeinschaft von mehr als vierzig (!) Wildbienenarten zusammen mit den notwendigen Futterpflanzen und andern Insektenarten entwickelt. Ein Eingriff in diese Lebensgemeinschaft (Biozönose) ist wegen der Komplexität nicht ausgleichbar und deshalb mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz der Landesregierung von Baden-Württemberg nicht vereinbar!
Dieses Gesetz soll Insekten schützen, Lebensräume durch gezielte Maßnahmen stärken und den Artenschutz fördern.
Die meisten Wildbienenarten legen ihre Nester im Boden, der bestimmte Eigenschaften aufweisen muss, an. Künstliche Nisthilfen mit Bohrlöchern in Holz oder Schilfstängel werden von den meisten Arten nicht angenommen. Außerdem sind einige Arten zwingend auf ganz bestimmte Futterpflanzen angewiesen. Diese müssen wegen der geringen Flugradien der Wildbienen möglichst nahe an den Nistplätzen wachsen. Deshalb würden alle Versuche einer Umsiedlung zur Vernichtung dieser artenreichen Lebensgemeinschaft führen. Wildbienen können nur dauerhaft geschützt werden, wenn ein genügend großer Nahrungsraum , geeignete Nistplätze und artspezifisches Baumaterial für die Anlage der Nester vorhanden sind.
Von den über 560 in Deutschland beheimateten Wildbienenarten sind laut Roter Liste bereits 39 ausgestorben, 31 vom Aussterben bedroht und 197 gefährdet. 42 Arten stehen auf der Vorwarnliste. Die Ursachen des Rückgangs sind vielfältig – Hauptgründe sind der Lebensraum- und Nahrungsverlust durch die intensive Landwirtschaft und der Einsatz von Pestiziden.
Link: Wildbienen: Arten, Schutz und Bedeutung
In der „Schmalzhälde / Katzhälde“ leben folgende Wildbienenarten :
- Gewöhnliche Bindensandbiene Andrena flavipes
- Zweizellige Sandbiene Andrena lagopus
- Gesellige Sandbiene Andrena scotica
- Bärtige Kuckuckshummel Bombus barbutellus
- Steinhummel Bombus lapidarius
- Ackerhummel Bombus pascuorum
- Dunkle Erdhummel Bombus terrestris
- Schwarze Keulhornbiene Ceratina cucurbitina
- Frühlings-Seidenbiene Colletes cunicularius
- Mai-Langhornbiene Eucera nigrescens
- Dickkopf-Furchenbiene Halictus maculatus
- Goldgelbe Furchenbiene Halictus subauratus
- Gebänderte Furchenbiene Halictus tumulorum
- Kurzfühler-Maskenbiene Hylaeus brevicornis
- Gewöhnliche Maskenbiene Hylaeus communis
- Braunfühler-Schmalbiene Lasioglossum fulvicorne
- Schwarzrote Schmalbiene Lasioglossum interruptum
- Breitkopf-Schmalbiene Lasioglossum laticeps
- Breitbauch-Schmalbiene Lasioglossum malachurum
- Dunkelgrüne Schmalbiene Lasioglossum morio
- Frühlings-Schmalbiene Lasioglossum pallens
- Acker-Schmalbiene Lasioglossum pauxillum
- Polierte Schmalbiene Lasioglossum politum
- Platterbsen-Mörtelbiene Megachile ericetorum
- Filzzahn-Blattschneiderbiene Megachile pilidens
- Gelbe Wespenbiene Nomada flava
- Langkopf-Wespenbiene Nomada sexfasciata
- Gekerbte Löcherbiene Osmia crenulata
- Stumpfzähnige Zottelbiene Panurgus calcaratus
- Riesen-Blutbiene Sphecodes albilabris
- Buckel-Blutbiene Sphecodes gibbus
Wildbienenarten der „Schmalzhälde“, die bereits auf der Roten Liste / Vorwarnliste stehen:
- Bärtige Sandbiene Andrena barbilabris
- Knautien-Sandbiene Andrena hattorfiana
- Rainfarn-Seidenbiene Colletes similis
- Vierbindige Furchenbiene Halictus quadricinctus
- Gelbbinden-Furchenbiene Halictus scabiosae
- Breitbauch-Schmalbiene Lasioglossum lativentre
- Bleiche/Frühlingsschmalbiene Lasioglossum pallens
- Weißfilzige Blattschneiderbiene Megachile pilidens
- Südliche Löcherbiene Osmia crenulata
- Blutbiene Sphecodes pseudofasciatus
- Rote Blutbiene Sphecodes rubicundus
- Blauschwarze Holzbiene Xylocopa violacea
- Waldhummel Bombus sylvarum






auch Streuobstwiesen sind gesetzlich geschützt, was die Stadt Bretten nicht davon abhielt im Jahr 2022,zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz von Streuobstwiesen, im Bereich „Herrgottsäcker“ im Industriegebiet Gölshausen zahlreiche Bäume zu fällen. Die Gebehmigungen wurden trotzdem erteilt!
Man darf deshalb vermuten, dass sich ein ähnliches Szenario hier abspielen wird: schützenswerte Arten sind vorhanden, aber die Politik setzt sich über ihre eigenen Gesetze hinweg. Wozu also dienen Naturschutzgesetze?