Mit Refugialflächen gegen den Biodiversitätsverlust

Im Sommer 2020 wurde vom Landtag Baden-Württemberg das „Biodiversitäts-Stärkungsgesetz“ verabschiedet und im Naturschutzgesetz festgeschrieben.
Dabei sollen besonders die Kommunen mehr Verantwortung für den Erhalt der heimischen Artenvielfalt übernehmen. Ziel ist, eine Trendumkehr beim Verlust der Biodiversität zu erreichen. So sollen landesweit und mittelfristig Refugialflächen angelegt werden. Refugialflächen dienen vorrangig als Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund von Landnutzungsänderungen im Offenland keine geeigneten Habitate mehr finden.

Dazu hat das Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz die Verwaltungsvorschrift „Refugialflächen“ erlassen, die am 1. April 2023 in Kraft getreten ist. Damit verpflichtet sich das Land, den Anteil an Refugialflächen mittelfristig landesweit auf mindestens zehn Prozent der Fläche je landwirtschaftlicher Landnutzungsart auszubauen.
Vielfältige Strukturen im Offenland – Voraussetzung für die Artenvielfalt – sollen erhalten und gefördert werden und so zum Biotopverbund beitragen. Dafür gibt es Förder-Maßnahmen.

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