Kategorie-Archive: Biodiversität

Zottiger Bienenkäfer in Bretten

Zottiger Bienenkäfer Trichodes alvearius
Zottiger Bienenkäfer

Obwohl er nur etwa eineinhalb Zentimeter groß ist, kann der Zottige Bienenkäfer (Trichodes alvearius) kaum übersehen werden. Das liegt an seiner leuchtend orangeroten Färbung mit drei breiten, blauschwarzen Querbinden. Vor allem auf großen,weißen Blüten ist er leicht zu erkennen.Doch wie ist er zu seinem Namen „Bienen“käfer gekommen? Und was hat er mit Bienen zu tun?

Dieser Käfer ist ein Brutparasit. Das Weibchen kann keine eigenen Brutnester anlegen. Es ist deshalb darauf angewiesen, seine Eier in die Brutzellen von Wildbienen, vor allem bei der Gehörnten Mauerbiene, zu legen. Die aus den Eiern schlüpfenden Larven sind himbeerrot und hell behaart. Sie ähneln einer Raupe. In den Nestern der Wildbienen ernähren sie sich von deren Eiern, Larven und Puppen .
Da die Entwicklung des Zottigen Bienenkäfers vom Ei bis zum fertigen Käfer bis zu fünf Jahre dauern kann, dürfen Brutzellen, aus denen auch nach länger als einem Jahr keine Bienen geschlüpft sind, nicht geöffnet oder gereinigt werden. Der Zottige Bienenkäfer besucht die Blüten von etwa zwei Dutzend Pflanzenarten. Dort frisst er Blütenstaub und Nektar und erbeutet kleine Insekten. Besonders gerne besucht er weiße Doldenblütler wie die Wilde Möhre oder dem Wiesen-Kerbel.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der seltene und gefährdete Zottige Bienenkäfer besonders geschützt. Deshalb hat der BUND Schutzmaßnahmen für diesen Käfer durchgeführt. Dazu gehören die gezielte Förderung bestimmter Wildbienenarten und die Bereitstellung der erforderlichen Futterpflanzen. Wie erfolgreich diese Maßnahme ist, zeigt sich daran, dass sich auch verwandte Arten dieses Käfers angesiedelt haben. Wildbienenschutz ist die Voraussetzung für das Überleben zahlreicher Wildbienenparasiten. Diese gelten, wie alle Parasiten, als „Motoren“ der Evolution. Sie tragen zur Biodiversität, also zur Vielfalt der Arten, bei. Der BUND bittet deshalb darum, Parasiten an Wildbienennisthilfen am Leben zu lassen.

„Tag der Artenvielfalt“ – Exkursion in das Landschaftsschutzgebiet „Rechberg“ in Bretten

Exkursion BUND Ortsgruppe Bretten auf den Rechberg 2026Die BUND Ortsgruppe Bretten hat am 14.06.2026, dem „Tag der Artenvielfalt“, zu einer Exkursion durch das Landschaftsschutzgebiet „Rechberg“ eingeladen. Vorneweg informierte Gertraud Steinbach über die verschiedenen Arten von Schutzgebieten und die Schutzwürdigkeit und Bedeutung des Naturraumes um das Landschaftsschutzgebiet „Rechberg“ mit seinen Streuobstbeständen, Heckenstrukturen und Flachland-Mähwiesen im Speziellen.
Im weiteren erläuterte Gerhard Dittes die Historie des Landschaftsschutzgebietes und wie es zu der Ausweisung im Jahr 1990 gekommen ist. Diese geht auf eine Initiative des BUND Bretten in den 1980ziger Jahren zurück. Schon damals war Gerhard Dittes aktiv und ohne sein Engagement wäre dieser wertvolle Naturraum wohl kaum erhalten worden.

Mit Köcher und Leintücher auf Insektenfang

In kleiner Gruppe ging es dann auf Insektenfang. Mit Köcher und Leintücher bewaffnet wurden auf Wiesen und entlang von Feldhecken zahlreiche Käfer, Wanzen und Spinnen gesammelt. Diese wurden in Becherlupen genau betrachtet und bestimmt und anschließend wieder in die Freiheit entlassen. Darunter war auch die „Streifenkreuzspinne“, die Spinne des Jahres 2026. Siehe auch hier „Teilnehmerbild der Exkursion.“ Ihre Wahl soll auf die Wichtigkeit ihrer Lebensräume, das sind strukturreiche Offenlandschaften, Wiesen und Waldränder, aufmerksam machen.

Daneben gab es Nistplätze von Wildbienen in Erdwegen zu bestaunen und eingehende Informationen zu dieser faszinierenden Insektenart. Während der Durchwanderung des Landschaftsschutzgebietes wurde auf die naturschutzfachliche Bedeutung der Wiesen- und Heckenstrukturen und auf die Bedeutung und Nützlichkeit von Totholz in den Streuobstwiesen zum Erhalt der Biodiversität eingegangen. Nach gut 2 Stunden waren alle gut informiert und der Rundgang wurde bei guter Stimmung und bestem Wetter beendet.

Naturschutzpreis für Brettener BUND

NaturLife und EDEKA würdigen Engagement

In jahrelanger Arbeit hat der BUND einen neuen Lebensraum für Insekten, insbesondere für Wildbienen, geschaffen. Wuchernde Brombeeren wurden in mehreren hundert Stunden Arbeit auf der mehrere Ar großen Fläche entfernt.

Jetzt blühen hier Futterpflanzen für Wildbienen, unter anderem Muskatellersalbei, Natternkopf, Wollziest und Wilde Karde. Am besonnten Südhang fanden hier Wildbienen wie die Blauschwarze Holzbiene, die Garten-Wollbiene, die Natternkopf-Mauerbiene und die Gelbbindige Furchenbiene einen neuen Lebensraum. Sie haben sich hier angesiedelt und erfolgreich fortgepflanzt.

Der BUND leistet damit einen Beitrag zu Erhalt und Förderung der Artenvielfalt. Dies zeigt sich an der Vielzahl von weiteren Insektenarten wie der Streifenwanze, dem streng geschützten Bienenkäfer, dem Wollschweber, mehreren Schwebfliegen-arten und dem Europäischen Laternenträger, einer nur wenige Millimeter kleinen, unverwechselbaren Zikadenart. Auch heimische Reptilien und Trockenheit liebende Schneckenarten haben sich hier angesiedelt.

Der BUND Bretten gehört deshalb zu den diesjährigen Preisträgern des Wettbewerbs „Unsere Heimat und Natur“, und wurde mit 3000 Euro ausgezeichnet. Die Stiftung NaturLife-International und Edeka Südwest fördern solche Projekte. Sie werden dabei von den Kundinnen und Kunden der teilnehmenden Edeka-Märkte mit dem Kauf regionaler Bio-Kräutertöpfe unterstützt.

Mit Refugialflächen gegen den Biodiversitätsverlust

Im Sommer 2020 wurde vom Landtag Baden-Württemberg das „Biodiversitäts-Stärkungsgesetz“ verabschiedet und im Naturschutzgesetz festgeschrieben.
Dabei sollen besonders die Kommunen mehr Verantwortung für den Erhalt der heimischen Artenvielfalt übernehmen. Ziel ist, eine Trendumkehr beim Verlust der Biodiversität zu erreichen. So sollen landesweit und mittelfristig Refugialflächen angelegt werden. Refugialflächen dienen vorrangig als Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund von Landnutzungsänderungen im Offenland keine geeigneten Habitate mehr finden.

Dazu hat das Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz die Verwaltungsvorschrift „Refugialflächen“ erlassen, die am 1. April 2023 in Kraft getreten ist. Damit verpflichtet sich das Land, den Anteil an Refugialflächen mittelfristig landesweit auf mindestens zehn Prozent der Fläche je landwirtschaftlicher Landnutzungsart auszubauen.
Vielfältige Strukturen im Offenland – Voraussetzung für die Artenvielfalt – sollen erhalten und gefördert werden und so zum Biotopverbund beitragen. Dafür gibt es Förder-Maßnahmen.