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Naturschutzpreis für Brettener BUND

NaturLife und EDEKA würdigen Engagement

In jahrelanger Arbeit hat der BUND einen neuen Lebensraum für Insekten, insbesondere für Wildbienen, geschaffen. Wuchernde Brombeeren wurden in mehreren hundert Stunden Arbeit auf der mehrere Ar großen Fläche entfernt.

Jetzt blühen hier Futterpflanzen für Wildbienen, unter anderem Muskatellersalbei, Natternkopf, Wollziest und Wilde Karde. Am besonnten Südhang fanden hier Wildbienen wie die Blauschwarze Holzbiene, die Garten-Wollbiene, die Natternkopf-Mauerbiene und die Gelbbindige Furchenbiene einen neuen Lebensraum. Sie haben sich hier angesiedelt und erfolgreich fortgepflanzt.

Der BUND leistet damit einen Beitrag zu Erhalt und Förderung der Artenvielfalt. Dies zeigt sich an der Vielzahl von weiteren Insektenarten wie der Streifenwanze, dem streng geschützten Bienenkäfer, dem Wollschweber, mehreren Schwebfliegen-arten und dem Europäischen Laternenträger, einer nur wenige Millimeter kleinen, unverwechselbaren Zikadenart. Auch heimische Reptilien und Trockenheit liebende Schneckenarten haben sich hier angesiedelt.

Der BUND Bretten gehört deshalb zu den diesjährigen Preisträgern des Wettbewerbs „Unsere Heimat und Natur“, und wurde mit 3000 Euro ausgezeichnet. Die Stiftung NaturLife-International und Edeka Südwest fördern solche Projekte. Sie werden dabei von den Kundinnen und Kunden der teilnehmenden Edeka-Märkte mit dem Kauf regionaler Bio-Kräutertöpfe unterstützt.

Mit Refugialflächen gegen den Biodiversitätsverlust

Im Sommer 2020 wurde vom Landtag Baden-Württemberg das „Biodiversitäts-Stärkungsgesetz“ verabschiedet und im Naturschutzgesetz festgeschrieben.
Dabei sollen besonders die Kommunen mehr Verantwortung für den Erhalt der heimischen Artenvielfalt übernehmen. Ziel ist, eine Trendumkehr beim Verlust der Biodiversität zu erreichen. So sollen landesweit und mittelfristig Refugialflächen angelegt werden. Refugialflächen dienen vorrangig als Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund von Landnutzungsänderungen im Offenland keine geeigneten Habitate mehr finden.

Dazu hat das Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz die Verwaltungsvorschrift „Refugialflächen“ erlassen, die am 1. April 2023 in Kraft getreten ist. Damit verpflichtet sich das Land, den Anteil an Refugialflächen mittelfristig landesweit auf mindestens zehn Prozent der Fläche je landwirtschaftlicher Landnutzungsart auszubauen.
Vielfältige Strukturen im Offenland – Voraussetzung für die Artenvielfalt – sollen erhalten und gefördert werden und so zum Biotopverbund beitragen. Dafür gibt es Förder-Maßnahmen.