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Hochwasserrisiko und Regionalplanfortschreibung

Die aktuellen katastrophalen Unwetter-Ereignisse machen betroffen. Die Politik reagiert mit den üblichen Floskeln und Versprechungen. Nicht anders in Bretten, obwohl bereits diese Woche im Gemeinderat die Fortschreibung des Regionalplans 2003 beschlossen werden soll. Die Auswirkungen dieser Planungen haben weitere 100ha Versiegelungen und den Bau einer Südwest-Umgehung genannten, autobahnähnlichen Trasse direkt vor dem südwestlichen Siedlungsbereich Bretten’s zur Folge.
Das in Teilen Bretten’s bereits vorhandene Überschwemmungsrisiko würde dadurch noch zusätzlich verschärft. Jeder kann sich anhand der hier gezeigten Karte von seinem „persönlichen“ Hochwasserrisiko überzeugen. (Ladezeit der Karte beachten! Ein- und Aus-Zoomen in der Karte ist möglich)
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Regionalplan : Tabukriterien werden ignoriert

Dieser Brief wurde allen Gemeinderatsmitgliedern zugestellt

Fortschreibung nicht mehr zeitgemäß

In Zukunft soll in der Region Mittlerer Oberrhein jedes Jahr ein Quadratkilometer Naturfläche unter Beton und Asphalt verschwinden. Dies sieht die Fortschreibung des Regionalplanes vor. Daran ist Bretten mit einer Fläche von hundert Hektar beteiligt, weil jeder Ortsteil ein neues Wohngebiet wünscht. Dazu kommt die Forderung nach weiteren Gewerbeflächen. Allerdings haben die Planer Tabukriterien festgelegt, welche die Versiegelung von Naturflächen ausschließen sollen.
Es wird zwar gefordert, „dass sowohl gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Siedlungen als auch die ökologische Qualität der Freiräume gesichert und verbessert werden“ sollen.
Aber um die Flächenwünsche der Gemeinden zu erfüllen, werden die Tabukriterien missachtet.

So unterliegen alle von der Stadt Bretten gewünschten Flächen den Tabukriterien „Wichtige Bodenfunktion“ oder sind, wegen ihrer hohen Fruchtbarkeit, „landwirtschaftliche Vorrangflur“. Weitere Tabukriterien sind „Flächen, die Kaltluft produzieren“ oder der Grundwasserneubildung dienen. Viele dieser gewünschten Siedlungserweiterungsflächen (SERW) erfüllen sogar mehrere Tabukriterien!

So wird die Umsetzung des Regionalplans dazu beitragen, dass sich die aktuelle Situation von Klima, Biodiversität, Hochwassergefahr und Verkehrsbelastung weiter verschlechtern wird. Um dies zu vermeiden, dürfen keine Böden mehr versiegelt werden. Das heißt, dass für jeden Quadratmeter, der versiegelt wird, die gleiche Fläche entsiegelt werden müsste. Dadurch kann zumindest der momentane Zustand unserer Umwelt erhalten und einer Verschlechterung vorgebeugt werden.
Das Landeswaldgesetz schreibt vor, dass für jeden Hektar Wald, der versiegelt wird, mindestens die gleiche Fläche an anderer Stelle neu gepflanzt werden muss. Dadurch ist gewährleistet, dass die Waldfläche mit ihren unersetzlichen Wohlfahrtswirkungen erhalten bleibt.

Angesichts der kommunalen Flächenwünsche drängt sich die Frage auf, warum Naturflächen wie Ackerland und Wiesen weniger erhaltenswert sind als der Wald. Ein entsprechendes Gesetz zum wirkungsvollen Schutz unserer Böden ist längst überfällig!

Versiegelte Flächen heizen sich auf und beschleunigen den Klimawandel.Dessen Folgen dürfen, wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat, nicht den kommenden Generationen aufgebürdet werden. Ausdrücklich sind „Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen“. Demzufolge wäre der Gemeinderat verpflichtet, sich jetzt und nicht erst am Sankt-Nimmerleinstag, für die „Netto-Null“ beim Flächenverbrauch zu entscheiden.

Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein

Gemeinsame Stellungnahme der nach § 63 BNatSchG sowie § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Verbände:
– Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V.
– Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV)
– insbesondere Oberrheinische Waldfreunde e.V.
– Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Wir veröffentlichen hier Auszüge aus der Stellungnahme die das Gebiet der Stadt Bretten betreffen.
Sie finden das Dokument unter folgendem Link
Danke für die Aufbearbeitung / Kürzung des Dokumentes an Herrn Graf, der auch um Unterzeichnung der folgenden Petition bittet:

Petition „Regionalplan mit Transparenz & Bürgernähe“

Internationaler Weltbodentag am 5. Dezember

Fruchtbare Ackerböden sind die Grundlage für unser tägliches Brot und die Existenzgrundlage für landwirtschaftliche Betriebe. Doch leider geht unsere Gesellschaft rücksichtslos mit dieser unersetzlichen Ressource um. Böden werden zubetoniert und mit Schadstoffen vergiftet.

Bretten liegt im Kraichgau, der besonders fruchtbare Lößböden besitzt. Auch diese sind schädlichen Einflüssen ausgesetzt, wie zum Beispiel der flächenhaften Abschwemmung bei Starkregen.
Voraussetzung für diese Bodenschädigung sind die zum Teil steilen Hügel im Kraichgau, der Anbau von spät ein Blätterdach entwickelnden Feldfrüchten wie Mais und Rüben. Ohne schützende Blätter prallen die Regentropfen auf den unbedeckten Boden, reißen diesen auf, das abfließende Wasser spült die fruchtbare Erde ab und entwurzelt die noch kleinen Pflänzchen.

Der Bodenverlust bei einem Wolkenbruch kann mehr als 400 Tonnen Erde pro Hektar betragen. Durch den Klimawandel werden solche Ereignisse immer häufiger. Zwar versuchen die Landwirte mit schonender Bodenbearbeitung und dem Anbau von Zwischenfrüchten den Bodenabtrag zu verringern, trotzdem wird die Bodendecke von Jahr zu Jahr dünner. Bei Regenwetter sieht man an den braun gefärbten , Hochwasser führenden Bächen Salzach und Saalbach, wie der fruchtbare Boden unwiederbringlich ins Meer abtransportiert wird.
Zusätzlich werden unsere Ackerböden versiegelt. So sind allein auf der Gemarkung Bretten in den letzten Jahren mehr als 300 Hektar Ackerflächen für Wohn- und Gewerbeflächen und Straßenbau unter Beton und Asphalt verschwunden.

„Im Zuge der Fortschreibung des Regionalplanes sollen in den kommenden Jahren in den Gemeinden der Region Karlsruhe 20 000 Hektar landwirtschaft-licher Nutzflächen sogenannten Siedlungserweiterungsflächen zum Opfer fallen, davon allein 100 Hektar auf der Gemarkung Bretten“ , betont Hartmut Weinrebe vom BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein. Dies führt zum Verlust landwirtschaftlicher Erträge. Versiegelte Fläche werden sich bei jedem sonnigen Tag aufheizen und so den Klimawandel beschleunigen. Deshalb fordert der BUND seit Jahren keine Äcker und Wiesen mehr zu versiegeln.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes gehen jährlich weltweit etwa 10 Millionen Hektar Ackerfläche verloren. Auf einem Viertel der globalen Bodenfläche haben der Humusgehalt und damit die Erntemengen drastisch abgenommen.
Dabei sind fruchtbare Böden die Voraussetzung für eine sichere und ausreichende Nahrungsmittel-versorgung. Deshalb wurde der 5. Dezember von der Internationalen Bodenkundliche Union (IUSS) zum Weltbodentag erklärt. Damit wird seit 2002 jährlich weltweit ein Zeichen für die Bedeutung der unersetzlichen natürlichen Ressource Boden gesetzt.

Links zu Hochwasser / Erosion Ruit:

17.09.2019  Überschwemmungen als Folgen des Klimawandels
16.06.2016 Überschwemmung in Bretten Ortsteil Ruit 2016
20.06.2015 Hochwasser Juni 2015

UmweltBundesAmt: Weltweit gehen jährlich 10 Millionen Hektar Ackerfläche verloren

Der Lössboden – Boden des Jahres 2021

Internationaler Tag des Bodens am 5. Dezember

Während der letzten Eiszeit wirbelte der Westwind Staub aus den Schotterfeldern der Oberrheinischen Tiefebene auf und transportierte ihn in den Kraichgau. Dort setzte sich das feinkörnige Material – der Löss – ab und und bildete bis zu mehrere Meter dicke Schichten.
Als mit dem Ende der Eiszeit die Temperaturen anstiegen und die Niederschläge zunahmen, setzte die Bodenbildung ein. Diese dauerte Jahrtausende. Das Ergebnis ist die sogenannte Parabraunerde, die im Kraichgau weit verbreitet ist und auch Lössboden genannt wird. Diese Erde ist besonders fruchtbar durch ihren hohen Anteil an Tonmineralien und liefert hohe Erträge.
Doch der Lössboden ist da gefährdet, wo er nicht bedeckt und durch Pflanzenwurzeln festgehalten ist. Wenn dann Regentropfen bei starken Niederschlägen auf den nackten Boden aufprallen wird dieser aufgerissen und hangabwärts geschwemmt. Über die braun gefärbten Bäche und Flüsse gelangt der fruchtbare Boden ins Meer. Mit jedem heftigen Regen verliert der Kraichgau vor allem auf Mais- und Rübenfeldern unzählige Tonnen seiner wertvollen Ackerkrume.

Diese Bodenerosion hat unter anderem zur Entstehung von Hohlwegen geführt. Die schmalen Räder der Fuhrwerke haben Fahrspuren in den Boden gedrückt, in denen durch das abfließende Wasser der Weg immer tiefer gelegt wurde. Im Laufe der Jahrhunderte entstanden so bis zu mehrere Meter tiefe, für den Kraichgau typische Hohlwege.

Aktuell sind unsere Ackerböden durch Versiegelung bedroht. Täglich verschwinden Getreide- und Kartoffelfelder unter Beton und Asphalt, weil sie Neubaugebieten, Gewerbeflächen und Straßen zum Opfer fallen. Für die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln sind diese Flächen für immer verloren.

Geht es nach dem Willen der Kommunen, wird dieses „Bodensterben“ weiter fortgesetzt. „Allein auf der Gemarkung Bretten soll rund ein Quadratkilometer fruchtbarer Lössboden unter Siedlungs-erweiterungsflächen verschwinden. So sieht es die Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein für die kommenden Jahre vor“, mahnt Hartmut Weinrebe, Geschäftsführer für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein des BUND.

Um die Wahrnehmung des Bodens in der Öffentlichkeit zu stärken, hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) den Lössboden zum Boden des Jahres 2021 gewählt.

BUND.net: Lössboden – Boden des Jahres 2021

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Lössboden – Boden des Jahres 2021

BUND: Flächenfraß zerstört Vielfalt von Lebensräumen

Die Folgen einer Siedlungserweiterung um 100 Hektar (=1 km² )

Zur Fortschreibung des Regionalplans 2003:
Die im Plan vorgesehenen 100 Hektar entsprechen der Siedlungsfläche von Diedelsheim mit 3700 Einwohnern, siehe Bild –>

Quelle: Google Maps

Die Folgen:

Der Landwirtschaft gehen dringend benötigte Produktionsflächen für Futter- und Lebensmittel verloren.

Durch Lebensraumverlust nimmt die Artenvielfalt ab, der Naturhaushalt wird geschwächt

Landschaftsbild prägende Elemente verschwinden

Der Naherholungsdruck auf Wiesen und Felder nimmt zu

Versiegelte Flächen wie Dächer und Straßen heizen sich bei Sonneneinstrahlung auf und verschärfen die Folgen des Klimawandels. Tropennächte werden noch unerträglicher.

Da etwa 40 % der Siedlungserweiterungsflächen versiegelt werden, gehen der Grundwasser-neubildung rund 320 000 Kubikmeter Wasser verloren (bei einem Jahresniederschlag von 800 Litern/Quadratmeter). Die gleiche Menge muss von der bereits überlasteten Kanalisation zusätzlich aufgenommen werden.

Aktuell: Bei Starkregen kommt es häufiger zu Schäden an Hausrat und Gebäuden.

Der gesamtstädtische Ziel- und Quellverkehr wird zunehmen und damit die Verkehrsprobleme verschärfen.

Durch die Erhöhung der Einwohnerzahl werden die Infrastrukturen nicht mehr ausreichen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Leser/Innen die Gebietssteckbriefe nach Ortsteilen aufbereitet, bitte beachten Sie die etwas längere Ladezeit der Seiten :

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Gemeinsame Stellungnahme von BUND und LNV

Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ für die Darstellung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim
Frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Interessenverbände gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gemeinsame Stellungnahme, erarbeitet durch den BUNDBretten, der nach § 63 BNatSchG sowie § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Verbände:
• Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V.
• Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV)

Wie alle anderen Formen der Energieerzeugung ist auch die Windenergie mit Eingriffen in Natur, Landschaft und Umwelt verbunden. Wir fordern einen naturverträglichen Ausbau und Betrieb von Windenergieanlagen, damit insbesondere das Risiko für Vogel- und Fledermausschlag, Störeffekte auf Rast- und Brutvögel und Störungen der Migration von Vögeln und Fledermäusen so weit wie möglich vermieden und gemindert werden.
An erster Stelle entscheidet die Standortwahl über die Natur- und Umweltverträglichkeit einer Windenergieanlage. Für Anlagenplanerinnen und Anlagenplaner bedeutet deshalb eine Festlegung von Tabu- und Prüfflächen (Restriktionsflächen) Planungssicherheit, da im Umkehrschluss auf dem Rest der Fläche mit weniger Konflikten und geringerem Kompensationsaufwand zu rechnen ist.

Beim Ausbau der Windenergie sind die Belange des Natur- und Artenschutzes, insbesondere des Vogel- und Fledermausschutzes, nach europäischem Recht sowie nach Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Einige der windenergieempfindlichen Arten sind EU-weit streng geschützt, und für manche dieser Arten (beispielsweise für denRotmilan) hat das Land BadenWürttemberg eine hohe internationale Verantwortung.Viele Bestände dieser Arten sind durch die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft bereits seit vielen Jahren stark unter Druck geraten.

Wir halten deshalb eine sorgfältige Bearbeitung unter Anwendung anerkannter Erhebungsstandards bei der Planung für geboten. Zum vorgelegten Entwurf nehmen wir im Einzelnen wie folgt Stellung: weiter lesen

Erweiterung des Industriegebietes Gölshausen, 7. Abschnitt

Das Industriegebiet in Gölshausen soll um einen siebten Abschnitt (ca. 7ha) erweitert werden, bevor der letzte, mit der Abholzung von 22ha Rüdtwald verbundene Abschnitt Nr.6 bebaut wurde. Wer eine fachlich fundierte Erläuterung zur Begründung erwartet hatte wurde vom derzeitigen OB von Bretten, Wolff, enttäuscht: er bezeichnete die Wahl der Erweiterungs-Fläche als „alternativlos„, Punkt!

75015 Bretten, Deutschland

Offensichtlich hat Herr Wolff als Oberbürgermeister inzwischen einiges von seinem Vorgänger Metzger gelernt: hinter den Kulissen beraten und die Fraktionen „auf Linie bringen“, danach, um Diskussionen oder gar Proteste der Bürger/Innen zu vermeiden (die Rüdtwald-Erfahrung wirkt wohl noch nach!), zu behaupten es gäbe keine Alternativen und überhaupt gehe es derzeit lediglich um „Planungssicherheit“. Ein beliebtes Hinhalte-Argument der Bürokratie, wohl wissend, dass eine einmal begonnene Planung (siehe auch das Verfahren Rüdtwald), schon mit Hinweis auf die bereits getätigten Vorleistungen, vom Bürger weder beeinflusst noch mit Aussicht auf Erfolg verhindert werden kann.
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