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Streuobstwiese trotz gesetzlichem Schutz gerodet

In Bretten wurden jetzt Obstbäume einer Streuobst-wiese gefällt. Trotz gesetzlichem Schutz musste dieser Lebensraum einem geplanten Gewerbegebiet weichen. Dies widerspricht den Zielen der Landesregierung zum Arten- und Klimaschutz sowie zur Erreichung der Netto-Null beim Flächenverbrauch. Das Landratsamt hatte die Genehmigung für diese Rodungsaktion erteilt.

„Leider stellen wir landauf landab fest, dass die Landratsämter in Baden-Württemberg den gesetzlichen Schutz von Streuobstwiesen nicht richtig umsetzen, der nach dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ neu eingeführt wurde. Das wollen wir so nicht hinnehmen“
, betont die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch in einer Pressemitteilung.

Bereits 2020 hatten der BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein und der Arbeitskreis Karlsruhe des Landesnaturschutzverbands (LNV) in einer gemeinsamen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Planungen zur Erweiterung des Industriegebiets Gölshausen gegen das Gebot zum Erhalt von Streuobstbeständen gemäß Landesnaturschutzgesetz verstößt.

Massiver Eingriff in Streuobstwiesen geplant – BUND nimmt Stellung

Gegenstand der Stellungnahme: Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) 2005 der Verwaltungsgemeinschaft Bretten-Gondelsheim für die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (Industriegebiet Gölshausen VII, Abschnitt im Bereich „Herrgottsäcker“), Gemarkung Bretten-Gölshausen.
Die vorgesehene FNP-Änderung würde ein Streuobstwiesenbestand von insgesamt 2,8 ha mit einem Flächenverlust von 2,4 ha maßgeblich zerstören. Nach dem am 22. Juli 2020 vom Landtag BW beschlossene „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ sind Streuobstbestände ab einer Mindestfläche von 1.500 m² zu erhalten.

Anbei unsere Stellungnahme:
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