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Schlagworte-Archive: Regionalplan

Hochwasserrisiko und Regionalplanfortschreibung

Die aktuellen katastrophalen Unwetter-Ereignisse machen betroffen. Die Politik reagiert mit den üblichen Floskeln und Versprechungen. Nicht anders in Bretten, obwohl bereits diese Woche im Gemeinderat die Fortschreibung des Regionalplans 2003 beschlossen werden soll. Die Auswirkungen dieser Planungen haben weitere 100ha Versiegelungen und den Bau einer Südwest-Umgehung genannten, autobahnähnlichen Trasse direkt vor dem südwestlichen Siedlungsbereich Bretten’s zur Folge.
Das in Teilen Bretten’s bereits vorhandene Überschwemmungsrisiko würde dadurch noch zusätzlich verschärft. Jeder kann sich anhand der hier gezeigten Karte von seinem „persönlichen“ Hochwasserrisiko überzeugen. (Ladezeit der Karte beachten! Ein- und Aus-Zoomen in der Karte ist möglich)
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Die Folgen einer Siedlungserweiterung um 100 Hektar (=1 km² )

Zur Fortschreibung des Regionalplans 2003:
Die im Plan vorgesehenen 100 Hektar entsprechen der Siedlungsfläche von Diedelsheim mit 3700 Einwohnern, siehe Bild –>

Quelle: Google Maps

Die Folgen:

Der Landwirtschaft gehen dringend benötigte Produktionsflächen für Futter- und Lebensmittel verloren.

Durch Lebensraumverlust nimmt die Artenvielfalt ab, der Naturhaushalt wird geschwächt

Landschaftsbild prägende Elemente verschwinden

Der Naherholungsdruck auf Wiesen und Felder nimmt zu

Versiegelte Flächen wie Dächer und Straßen heizen sich bei Sonneneinstrahlung auf und verschärfen die Folgen des Klimawandels. Tropennächte werden noch unerträglicher.

Da etwa 40 % der Siedlungserweiterungsflächen versiegelt werden, gehen der Grundwasser-neubildung rund 320 000 Kubikmeter Wasser verloren (bei einem Jahresniederschlag von 800 Litern/Quadratmeter). Die gleiche Menge muss von der bereits überlasteten Kanalisation zusätzlich aufgenommen werden.

Aktuell: Bei Starkregen kommt es häufiger zu Schäden an Hausrat und Gebäuden.

Der gesamtstädtische Ziel- und Quellverkehr wird zunehmen und damit die Verkehrsprobleme verschärfen.

Durch die Erhöhung der Einwohnerzahl werden die Infrastrukturen nicht mehr ausreichen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Leser/Innen die Gebietssteckbriefe nach Ortsteilen aufbereitet, bitte beachten Sie die etwas längere Ladezeit der Seiten :

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Regionalplan : Tabukriterien werden ignoriert

Dieser Brief wurde allen Gemeinderatsmitgliedern zugestellt

Fortschreibung nicht mehr zeitgemäß

In Zukunft soll in der Region Mittlerer Oberrhein jedes Jahr ein Quadratkilometer Naturfläche unter Beton und Asphalt verschwinden. Dies sieht die Fortschreibung des Regionalplanes vor. Daran ist Bretten mit einer Fläche von hundert Hektar beteiligt, weil jeder Ortsteil ein neues Wohngebiet wünscht. Dazu kommt die Forderung nach weiteren Gewerbeflächen. Allerdings haben die Planer Tabukriterien festgelegt, welche die Versiegelung von Naturflächen ausschließen sollen.
Es wird zwar gefordert, „dass sowohl gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Siedlungen als auch die ökologische Qualität der Freiräume gesichert und verbessert werden“ sollen.
Aber um die Flächenwünsche der Gemeinden zu erfüllen, werden die Tabukriterien missachtet.

So unterliegen alle von der Stadt Bretten gewünschten Flächen den Tabukriterien „Wichtige Bodenfunktion“ oder sind, wegen ihrer hohen Fruchtbarkeit, „landwirtschaftliche Vorrangflur“. Weitere Tabukriterien sind „Flächen, die Kaltluft produzieren“ oder der Grundwasserneubildung dienen. Viele dieser gewünschten Siedlungserweiterungsflächen (SERW) erfüllen sogar mehrere Tabukriterien!

So wird die Umsetzung des Regionalplans dazu beitragen, dass sich die aktuelle Situation von Klima, Biodiversität, Hochwassergefahr und Verkehrsbelastung weiter verschlechtern wird. Um dies zu vermeiden, dürfen keine Böden mehr versiegelt werden. Das heißt, dass für jeden Quadratmeter, der versiegelt wird, die gleiche Fläche entsiegelt werden müsste. Dadurch kann zumindest der momentane Zustand unserer Umwelt erhalten und einer Verschlechterung vorgebeugt werden.
Das Landeswaldgesetz schreibt vor, dass für jeden Hektar Wald, der versiegelt wird, mindestens die gleiche Fläche an anderer Stelle neu gepflanzt werden muss. Dadurch ist gewährleistet, dass die Waldfläche mit ihren unersetzlichen Wohlfahrtswirkungen erhalten bleibt.

Angesichts der kommunalen Flächenwünsche drängt sich die Frage auf, warum Naturflächen wie Ackerland und Wiesen weniger erhaltenswert sind als der Wald. Ein entsprechendes Gesetz zum wirkungsvollen Schutz unserer Böden ist längst überfällig!

Versiegelte Flächen heizen sich auf und beschleunigen den Klimawandel.Dessen Folgen dürfen, wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat, nicht den kommenden Generationen aufgebürdet werden. Ausdrücklich sind „Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen“. Demzufolge wäre der Gemeinderat verpflichtet, sich jetzt und nicht erst am Sankt-Nimmerleinstag, für die „Netto-Null“ beim Flächenverbrauch zu entscheiden.

Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein

Gemeinsame Stellungnahme der nach § 63 BNatSchG sowie § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Verbände:
– Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V.
– Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV)
– insbesondere Oberrheinische Waldfreunde e.V.
– Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Wir veröffentlichen hier Auszüge aus der Stellungnahme die das Gebiet der Stadt Bretten betreffen.
Sie finden das Dokument unter folgendem Link
Danke für die Aufbearbeitung / Kürzung des Dokumentes an Herrn Graf, der auch um Unterzeichnung der folgenden Petition bittet:

Petition „Regionalplan mit Transparenz & Bürgernähe“

Unser Rüdtwald-Video