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Wildbienenschutz

bienen2.jpgWildbienen: Bedeutung – Gefährdung – Schutzmaßnahmen

Bedeutung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es einschließlich der 20 Hummelarten rund 500 verschiedene Wildbienen. Davon leben die mei­sten als sogenannte Einsiedlerbienen, bei denen das Weibchen ganz allein ein Nest baut und die Brut versorgt.
Alle Wildbienen sind harmlos! Sie stechen nur dann, wenn man sie in die Hand nimmt und drückt! Wegen ihrer unersetzlichen Bestäuberfunktion , die sie zusammen mit der Honigbiene ausüben, und we­gen ihrer Gefährdung stehen alle Wildbienen unter Schutz!

Ihr Artenreichtum und die damit verbundenen vielfältigen Anpassungen an die verschiedensten Blütenpflanzen ist die Voraussetzung für die Samen- und Fruchtbildung bei zahlreichen Blumen und Obst­bäumen. Alle Wildbienen sind rege Blütenbesucher. Die nestbauenden Arten zeigen eine ausgeprägte Brutfürsorge, das heißt, Nektar und Blü­tenstaub werden als Nahrungsvorrat für die sich entwickelnde Larve in die Brutzelle eingetragen.
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Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz zur Flurbereinigung Bretten-Gölshausen (B293)

Der BUND bedankt sich für die Überlassung der Unterlagen und nimmt wie folgt Stellung:
Erläuterungsbericht
Seite 6 –2.1.6 Allgemeine Leitsätze
Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen leiten sich von den Eingriffstatbeständen einer Maßnahme in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ab (§ 14 ff BNatSchG). Dabei gilt nach wie vor der Grundsatz der räumlich funktionalen Kompensation. Große zusammenhängende Flächen sind anzustreben. Wir lehnen schmale Saumstreifen entlang von Wegen und Restflächen als übrig gebliebene Zwickel als Kompensationsmaßnahmen ab (z.B. in den Gewannen „Hinter dem Feller und Am Büchiger Weg“), auch wenn diese im Biotopvernetzungskonzept der Stadt Bretten oder als Ökokontomaßnahme aufgeführt sein sollten.

Wasserläufe sollen ökologisch aufgewertet werden….
Dazu ist eine gewässerökologische Bestandsaufnahme erforderlich. Umgestaltungsmaßnahmen müssen von vorkommenden wertgebenden Tier- und Pflanzenarten und dem Charakter des Gewässers abgeleitet werden (Festlegung von Zielbiotopen). Sollten solche Maßnahmen geplant sein, fordern wir vorab entsprechende Kartierungen und die Beteiligung von entsprechendem Fachpersonal auf den Naturschutz- und Wasserbehörden.
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Zum Leserbrief von Udo Stammnitz „Sinnlose Zerstörung kann nicht hingenommen werden“, BNN 17.1.14

email_writevon Gerhard Dittes, BUND Bretten
Der Leserbriefschreiber stellte die Frage: “Wo waren da die Naturschutzverbände und die Grünen?“
Hierzu muss richtig gestellt werden  [Antwort]:
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat, wie zu fast jeder Planung im Rahmen des Anhörungsverfahrens, auch zu diesem Wege- und Gewässerplan Stellung bezogen.
Kritikpunkte waren u.a. die Beachtung artenschutzfachlicher Belange, die Wegebaumaßnahmen, der Schutz bestehender Feuchtgebiete, die Sicherung des Streuostbestandes, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie deren Pflege und rechtliche Sicherung sowie Bauzeitenbeschränkungen.

Auf Drängen des BUND wurde durch einen Experten eine Bestandserhebung durchgeführt und dabei Dutzende geschützter Wildbienenarten festgestellt. Die Brutplätze der in den Erdwegen nistenden Bienen wurden gesichert oder Ausweichmöglichkeiten geschaffen. Denn Wildbienen sind unersetzliche Blütenbestäuber. Zusammen mit der Honigbiene sorgen sie für eine reiche Obsternte.
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