Willkommen bei der BUND-Ortsgruppe Bretten!

  

Steckbrief: die Mauerbiene

Mauerbiene
Mauerbiene

Die gehörnte Mauerbiene ist in Baden-Württemberg weit verbreitet. Die Weibchen sehen aus wie eine kleine Hummeln. Kopf und Brust sind pechschwarz, der Hinterleib ist rostrot gefärbt. Die kleineren Männchen tragen einen weißen Bart im Gesicht. Von Anfang März bis Mai kann man diese harmlose Wildbiene in Gärten antreffen. An blühenden Traubenhyazinthen sammelt sie Pollen und trinkt Nektar. Ihre Brutzellen legt sie gerne in künstlichen Nisthilfen an: Bohrlöcher von 7-9mm Durchmesser in Holzklötzen oder in Schilfhalmen.

Feuerwehreinsatz an einem Laichtümpel

Durch eine E-Mail eines aufmerksamen Spaziergängers, erfuhren wir, dass einer der beiden Laichtümpel im Sprantaler Tal beinahe trocken gefallen war. Darin befanden sich aber bereits eine große Menge an Kaulquappen. Wir nahmen Kontakt mit der Feuerwehr auf, die uns auch sofort die Zufuhr von Wasser zum Tümpel zusagte. Bereits am nächsten morgen gegen 10 Uhr, stand das Fahrzeug neben dem Tümpel und die 4 hilfsbereiten Feuerwehrmänner gaben „Wasser marsch“ aus!
Vielen Dank an die freiwillige Feuerwehr in Bretten!
Anbei noch einige Bilder der „Rettungs-Aktion“:

Warmer Frühlingsregen lockt Lurche aus ihrem Winterquartier

ErdkrötenpaarBei einbrechender Dunkelheit und einsetzendem Regen machen sich in diesen Nächten Kröten Frösche und Salamander auf den Weg von ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern. Dabei müssen oft Straßen überquert werden: Eine tödliche Gefahr für diese Tiere.

Gertraud Steinbach vom BUND Bretten kennt das Problem: „Wir betreuen seit 7 Jahren den Schutzzaun an der Straße zwischen Büchig und Bauerbach. Gegen den zunehmenden Verkehr haben die Amphibien keine Chance unversehrt die Straße zu überqueren. Ein Amphibienschutzzaun ist aber keine Dauerlösung. Für die langfristige effektive Sicherung sind dauerhafte Leiteinrichtungen und Vernetzungsstrukturen erforderlich.“

Dem streng geschützten Springfrosch gingen im Rüdtwald 20 ha Wald als Lebensraum verloren. Dadurch ist die Population dieser regional bedeutsamen Amphibienart stark beeinträchtigt worden. Matthias Menzel ehrenamtlicher Amphibienschützer vom BUND Bretten, kennt die Situation: „Seit 2007 wurde der zwei Kilometer lange Zaun im Rüdtwald, vom BUND zusammen mit einem städtischen Helfer betreut. Von anfänglich 710 Springfröschen ging das Vorkommen von Jahr zu Jahr weiter zurück. Im Jahr 2013 wurden lediglich noch 41 Exemplare entlang des Baugebietes erfasst.“ weiter lesen

Bauarbeiten im Rüdtwald

Nachdem die Bebauung der 22ha abgeholzten Fläche im Rüdtwald sich immer wieder verzögerte, sind jetzt konkrete Formen sichtbar. Wie schon im Jahr 2000, zu Beginn der Pläne einer Erweiterung des Industriegebietes Gölshausen in den Rüdtwald hinein vermutet wurde, aber seitens der Stadtverwaltung anfangs noch bestritten, baut jetzt der Tierfutter-Hersteller Deuerer dort ein Hochregal-Lager mit enormen Abmessungen (100m x 100m x 25m). Anbei einige Bilder des derzeitigen Baufortschrittes:
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Kartierung

Die LUBW führt eine landesweite Amphibien- und Reptilien-Kartierung durch, an der sich auch der BUND beteiligt. In den Jahren 2014 und 2015 sollen alle Lurche und Kriechtiere in Bretten und Umgebung erfasst werden. Bitte unterstützen Sie uns! 

Im Anhang finden Sie Fotos der am häufigsten bei uns vorkommenden Amphibien und Reptilien, sowie am Ende des Artikels unser Kontaktformular, mit dem Sie uns Ihre Beobachtungen senden können, vielen Dank!

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Wildbienenschutz

bienen2.jpgWildbienen: Bedeutung – Gefährdung – Schutzmaßnahmen

Bedeutung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es einschließlich der 20 Hummelarten rund 500 verschiedene Wildbienen. Davon leben die mei­sten als sogenannte Einsiedlerbienen, bei denen das Weibchen ganz allein ein Nest baut und die Brut versorgt.
Alle Wildbienen sind harmlos! Sie stechen nur dann, wenn man sie in die Hand nimmt und drückt! Wegen ihrer unersetzlichen Bestäuberfunktion , die sie zusammen mit der Honigbiene ausüben, und we­gen ihrer Gefährdung stehen alle Wildbienen unter Schutz!

Ihr Artenreichtum und die damit verbundenen vielfältigen Anpassungen an die verschiedensten Blütenpflanzen ist die Voraussetzung für die Samen- und Fruchtbildung bei zahlreichen Blumen und Obst­bäumen. Alle Wildbienen sind rege Blütenbesucher. Die nestbauenden Arten zeigen eine ausgeprägte Brutfürsorge, das heißt, Nektar und Blü­tenstaub werden als Nahrungsvorrat für die sich entwickelnde Larve in die Brutzelle eingetragen.
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Der naturnahe Gartenteich

In den vergangenen Jahrzehnten wurden in Baden-Württemberg unzählige Kleingewässer trockengelegt, mit Müll aufgefüllt oder eingeebnet. Dadurch wurden vielerorts die Amphibienbestände dezimiert oder gar ganz ausgelöscht. Immer noch werden in unserem Land täglich (!) mehrere Hektar Naturfläche verbaut und damit Lebensräume vernichtet.

Dem können Garten­besitzer teilweise entgegenwirken : Durch Anlegen eines Gartenteiches in einem naturnahen Garten.
Richtig angelegte Gartenteiche kosten wenig im Vergleich zu dem Wert, den sie für die Natur haben und im Vergleich zu der Freude, die sie ihren Besitzern bringen. Geben Sie einen Teil Ihres Gartens der Natur zurück!
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300 Millionen Jahre alt

Artikel aus den Internetseiten von BUND.net
ZauneidechseSchlangen, Eidechsen und Schildkröten werden unter dem Namen Reptilien zusammengefasst. Sie bevölkern schon seit 300 Millionen Jahren die Erde – doch wie lange noch? Manche Arten sind schon fast völlig aus Deutschland verschwunden.
Reptilien sind stark gefährdet: 11 der 14 Arten stehen auf der Roten Liste. Geeignete Lebensräume sind in den letzten Jahrzehnten immer seltener geworden. Besonders fatal wirkt sich die intensive Landwirtschaft aus: Sie ist oft schuld daran, dass Feuchtgebiete entwässert, dass „unproduktive“ Magerrasen überdüngt, ganz aus der Nutzung genommen oder aufgeforstet werden. Und wo großflächig Hecken, alte Mauern und Lesesteinhaufen verschwinden, verlieren Reptilien ihre Lebensgrundlage. Auch die fortschreitende Zerschneidung von Lebensräumen ist ein großes Problem.
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Zementwerk Wössingen erhält Genehmigung für Verbrennung von 100% Abfall: BUND kritisiert vermeidbare Schadstoffbelastung für Mensch, Natur und Umwelt

Pressemitteilung BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Karlsruhe/Walzbachtal. Scharfe Kritik an der inzwischen erteilten Genehmigung des Einsatzes von 100% Abfall für die Feuerung im Zementwerk Wössingen äußert der Regionalverband Mittlerer Oberrhein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Mehr Schadstoffe in der Luft, im Wasser und im Boden aber auch mehr Profit, das sind die Folgen der Umstellung der Lafarge Zement Wössingen auf eine reine Müllverbrennung“, so Harry Block, Mitglied des Vorstands des BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein. „Die einzige für Mensch und Umwelt vertretbare Alternative, der Einsatz von Gas als Brennstoff, wurde vom Betreiber aus Kostengründen verworfen“, kritisiert Block die Unternehmenspolitik der Lafarge Zement Wössingen GmbH. „Hier wird zukünftig eine Industrieanlage als Müllverbrennungsanlage missbraucht. Und das Zementwerk Wössingen verfügt eben nicht über die hochwirksamen Filtersysteme einer gezielt als Müllverbrennungsanlage (MVA) ausgelegten Einrichtung – wie beispielsweise der MVA in Mannheim, die zur Verbrennung des in Karlsruhe gesammelt Restmülls eingesetzt wird.“
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Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz zur Flurbereinigung Bretten-Gölshausen (B293)

Der BUND bedankt sich für die Überlassung der Unterlagen und nimmt wie folgt Stellung:
Erläuterungsbericht
Seite 6 –2.1.6 Allgemeine Leitsätze
Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen leiten sich von den Eingriffstatbeständen einer Maßnahme in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ab (§ 14 ff BNatSchG). Dabei gilt nach wie vor der Grundsatz der räumlich funktionalen Kompensation. Große zusammenhängende Flächen sind anzustreben. Wir lehnen schmale Saumstreifen entlang von Wegen und Restflächen als übrig gebliebene Zwickel als Kompensationsmaßnahmen ab (z.B. in den Gewannen „Hinter dem Feller und Am Büchiger Weg“), auch wenn diese im Biotopvernetzungskonzept der Stadt Bretten oder als Ökokontomaßnahme aufgeführt sein sollten.

Wasserläufe sollen ökologisch aufgewertet werden….
Dazu ist eine gewässerökologische Bestandsaufnahme erforderlich. Umgestaltungsmaßnahmen müssen von vorkommenden wertgebenden Tier- und Pflanzenarten und dem Charakter des Gewässers abgeleitet werden (Festlegung von Zielbiotopen). Sollten solche Maßnahmen geplant sein, fordern wir vorab entsprechende Kartierungen und die Beteiligung von entsprechendem Fachpersonal auf den Naturschutz- und Wasserbehörden.
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Zum Leserbrief von Udo Stammnitz „Sinnlose Zerstörung kann nicht hingenommen werden“, BNN 17.1.14

email_writevon Gerhard Dittes, BUND Bretten
Der Leserbriefschreiber stellte die Frage: “Wo waren da die Naturschutzverbände und die Grünen?“
Hierzu muss richtig gestellt werden  [Antwort]:
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat, wie zu fast jeder Planung im Rahmen des Anhörungsverfahrens, auch zu diesem Wege- und Gewässerplan Stellung bezogen.
Kritikpunkte waren u.a. die Beachtung artenschutzfachlicher Belange, die Wegebaumaßnahmen, der Schutz bestehender Feuchtgebiete, die Sicherung des Streuostbestandes, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie deren Pflege und rechtliche Sicherung sowie Bauzeitenbeschränkungen.

Auf Drängen des BUND wurde durch einen Experten eine Bestandserhebung durchgeführt und dabei Dutzende geschützter Wildbienenarten festgestellt. Die Brutplätze der in den Erdwegen nistenden Bienen wurden gesichert oder Ausweichmöglichkeiten geschaffen. Denn Wildbienen sind unersetzliche Blütenbestäuber. Zusammen mit der Honigbiene sorgen sie für eine reiche Obsternte.
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Flächensparen ist Aufgabe für alle Kommunen

note_writePressemitteilung
Die Senkung des Flächenverbrauchs in Baden-Württemberg gehört zu den wichtigen politischen Ziele der Landesregierung. „Dieser Aufgabe sollten sich alle Kommunen gleichermaßen stellen“, betonte die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett, in Stuttgart.
Sie wies zugleich die Kritik zurück, in Südbaden habe das Land der Stadt Freiburg eine Ausnahmeregelung zugebilligt. „Es gibt keine Lex Freiburg“, betonte Staatssekretärin Splett.

Sie fügte hinzu: „Alle Kommunen als Planungsträger und die Genehmigungsbehörden des Landes für die kommunalen Flächennutzungspläne müssen hier verantwortungsvoll zusammenwirken. Stringente Bedarfsnachweise bei Flächenneuinanspruchnahmen sind ein besonderes Anliegen des Landes.“.Daher habe das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Mai dieses Jahres die „Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise“ vom Januar 2009 fortgeschrieben.
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Unser Rüdtwald-Video